Sie gehört zur Abteilung Personalwesen und hat arbeitsrechtliche Beratungsleistungen in deutschen Kanzleien erbracht.
Was die Rechtsberatung betrifft, kann sie unter anderem auf Erfahrungen bei verschiedenen Gerichts- und Schlichtungsverfahren sowie auf wiederholte arbeitsrechtliche Beratung zurückblicken. Dazu gehört die Vorbereitung von Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Bedingungsänderungen, etc. sowie die Beantwortung sämtlicher Anfragen zu arbeits- und sozialrechtlichen Belangen.
Gegenwärtig vereinbart sie die Gehaltsabrechnungen mit der Rechtsberatung. Sie ist für unterschiedlichste Kunden in Bezug auf die Erstellung der Gehaltsabrechnungen und jegliche damit verbundenen Formalitäten zuständig.